Die Berechnung der neuen Grundsteuer in Deutschland

Die Reform der Grundsteuer, die ab 2025 in Kraft tritt, führt zu einer Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland. Dies kann zu erheblichen Veränderungen bei der Steuerlast führen. Ein Beispiel zeigt, dass ein Hausbesitzer statt bisher 179 Euro zukünftig 1920 Euro zahlen soll. Doch wie genau wird die neue Grundsteuer berechnet?

Grundprinzip der Berechnung

Die neue Grundsteuer setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:
1. Bodenrichtwert: Bestimmt durch die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.
2. Steuermesszahl: Ein Prozentsatz, der auf den ermittelten Bodenrichtwert angewendet wird. Unterschiedliche Bundesländer haben hier verschiedene Regelungen.
3. Hebesatz: Wird von den Kommunen festgelegt und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.

Beispielrechnung

Nehmen wir das Fallbeispiel von Herrn Müller:
– Einheitswert: 400.000 Euro
– Steuermesszahl: 3,1 Promille (0,0031)
– Hebesatz: 600%

Diese Summe wird in vier Raten à 1860 Euro fällig.

Regionale Unterschiede und Modelle

Deutschland hat sieben unterschiedliche Berechnungsmodelle:

– Bundesmodell: Weitgehend übernommen, jedoch mit individuellen Anpassungen in manchen Bundesländern.
– Bayern: Flächenmodell
– Baden-Württemberg: Bodenwertmodell
– Hessen: Flächen-Faktor-Modell
– Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
– Hamburg: Wohnlagemodell
– Saarland: Eigenes Modell mit einer höheren Steuermesszahl

Schritte zur Berechnung der Grundsteuer

1. Ermittlung des Bodenrichtwertes:
– Einsehbar im Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS-D).
– Faktoren: Grundstücksfläche, Grundstücksart, Alter des Gebäudes.

2. Anwendung der Steuermesszahl:
– Wohngrundstücke: 0,0031 Prozent
– Saarland: 0,0064 Prozent
– Sachsen: 0,0036 Prozent

3. Festlegung des Hebesatzes:
– Dieser wird von den Kommunen im Laufe des Jahres festgelegt und kann variieren.

Einspruch gegen den Wertbescheid

Bei Unstimmigkeiten im Wertbescheid können Grundstückseigentümer Einspruch einlegen:
– Formloses Schreiben: Enthalten sein müssen der Name des Eigentümers, die Anschrift, das Aktenzeichen, die Steuernummer und das Datum des Wertbescheids.
– Frist: Der Einspruch sollte vor Ablauf der Frist eingereicht werden, um Gültigkeit zu behalten.

Gründe für die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass die bisherige Berechnungsweise der Grundsteuer verfassungswidrig sei. Die Reform soll eine gerechtere und aktuellere Bewertung der Grundstücke sicherstellen und unbebaute, aber bebaubare Grundstücke höher besteuern, um die Bebauung zu fördern.

Fazit:

Die neue Grundsteuerreform bringt für viele Grundstückseigentümer in Deutschland erhebliche Veränderungen mit sich. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren, die Bodenrichtwerte zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch gegen fehlerhafte Wertbescheide einzulegen. Die Reform zielt darauf ab, eine gerechtere und aktuellere Bewertung der Grundstücke sicherzustellen und die finanzielle Autonomie der Kommunen zu stärken.

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